Heimatverein Michendorf

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Mitglied werden

Beitrittserklärung

Wenn Sie Mitglied des Heimatvereins werden wollen, drucken Sie bitte die Beitrittserklärung aus und senden Diese ausgefüllt und unterschrieben an:

Heimatverein für Ortsgeschichte und Denkmalpflege e.V.
14552 Michendorf
Lindenallee 5

Tel: 033205/44210
Frau Verena Hiller

Die Beitrittserklärunug steht Ihnen hier zum Download [196 KB] zur Verfügung.

Satzung

Heimatverein e.V. Michendorf- Satzung -(VR 949)
Der Heimatverein wurde am 25.Okt 1990 mit l8 Mitgliedern gegründet. Er ist überparteilich und keiner bestimmten Weltanschauung und Gesellschaftsauffassung verpflichtet, er ist demokratisch und humanistisch.

§1
1. Zielstellung, Name und Sitz: Der Heimatverein für Ortsgeschichte und Denkmalpflege e. V. hat seinen Sitz im Gebäude des Jugendclubs Potsdamer Straße 57, 14552 Michendorf. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist Heimatforschung, Denkmalschutz sowie Erstellung und Führung einer Ortschronik.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Forschungstätigkeit, populärwissenschaftliche Veranstaltungen, Erarbeitung und Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in einer Heimatzeitung bzw. in Broschürenform verwirklicht. Die Mitglieder nehmen auf der Grundlage der Tätigkeitsergebnisse u.a. Einfluss auf die Neugestaltung und Weiterentwicklung des Ortes in den genannten Bereichen, indem sie die Lehren der Geschichte des Ortes für seine künftige Entwicklung auswerten.

§2
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§3
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§5
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Michendorf (Gemeindevertretung) zwecks Verwendung für ortschronistische Tätigkeit und Denkmalpflege.

§6
Die Mitglieder treten dem Verein freiwillig, durch eine schriftliche Beitrittserklärung bei und können jederzeit - auch mündlich - ihren Austritt erklären. Ihre Mitarbeit an bestimmten Vorhaben ist ebenso freiwillig.

§7
Es wird ein monatlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 3.00 € und für Rentner, Erwerbslose, Studenten u. Schüler von 2.00 € erhoben. Spenden sind freigestellt. Mitglieder, die länger als zwei Jahre den Beitrag ohne plausible Gründe schuldig bleiben, verlieren das Recht auf weitere Mitgliedschaft.

§8
Die Kasse führt der Schatzmeister auf der Grundlage eines vom Vorstand bestätigten Kassenplanes mit Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht. Die Kassenprüfer sind durch die Vollversammlung zu wählen. Sie gehören nicht dem Vorstand an. Zu Beginn eines Kalenderjahres prüfen sie die Kasse und legen der Vollversammlung schriftlich Rechenschaft über die Kassenführung im vergangenen Geschäftsjahr ab. Sie haben jederzeit das Recht, Einsicht in die Vermögensverhältnisse des Vereins zu nehmen.

§9
Der Vorstand besteht aus acht Mitgliedern: dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, einem Schriftführer, einem Organisator sowie drei Arbeitsbereichsleitern (verantwortlich je für Heimatforschung, Denkmalpflege und Heimatmuseum). Der Vereinsvorstand wird von der Vollversammlung vorgeschlagen und für jeweils zwei Jahre gewählt, ebenso ist mit dem Schatzmeister und den Kassenprüfern zu verfahren.

§10
Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein vom Vorsitzenden oder einem der beiden Stellvertreter vertreten.

§11
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand durch schriftliche Einladung und öffentlichen Aushang unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Ihre Beschlüsse werden in einem Protokoll festgehalten, das vom Schriftführer geführt wird. Es ist vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen.

§12
Es wird ein Vereinsstempel geführt, der rund ist und in der Mitte das Ortswappen sowie in einer Umschrift den Vereinsnamen trägt.

§13
Wesentliche Tätigkeitsinhalte des Vereins:

1. Führung der Ortschronik: Die Ortschronik wird vom Ortschronisten erarbeitet, aktualisiert und weitergeführt. Sie ist als Text- und Bildband veröffentlicht worden und ist weiter zu ergänzen. Durch Kommunikation mit den Einwohnern werden historische Aussagen sowie Bild-und Zeitdokumente erfasst und im Computer gespeichert. Die Mitglieder beteiligen sich an der Aufarbeitung, Aktualisierung und Weiterführung des Dokumentenmaterials.
2. Denkmalpflege:
Wiedererrichtung, Wiederherstellung, Renovierung oder Neuerrichtung von Denkmälern in den verschiedenen Formen: Denkmal, Gedenkstein, Gedenktafel, Hinweisschild u.a.m.
3. Erstellung von Wanderrouten:
Der Heimatverein beteiligt sich an der Erarbeitung von Wanderrouten in und um Michendorf sowie in der weiteren Umgebung. Dazu werden historische Erfahrungen, alte Wanderskizzen und Pläne zur Auswertung und Nutzung der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
4. Kooperation:
Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen, Betrieben und Einrichtungen Michendorfs sowie mit heimatgeschichtlich interessierten Einwohnern zur Pflege des ortsgeschichtlichen Erbes. Kooperation mit anderen heimatgeschichtlichen Vereinen der Umgebung, wenn dort Interesse besteht.
5. Veranstaltungen:
Lichtbilder- und andere Vorträge, Diskussionen und Ausstellungen zu erarbeiteten Materialien von Teilen der Ortschronik und von Vorschlägen zur denkmalpflegerischen Gestaltung des Heimatortes.
6. Publikationen:
In der Heimatzeitung oder anderen Schriften sollen die Ergebnisse der Heimatforschung veröffentlicht werden.

Michendorf, 20. Februar 2016
gez.
Der Vorstand

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